Schutzrichtlinie

1. Überblick

Schutz bedeutet, das Wohlergehen und die Menschenrechte von Menschen zu schützen, die mit Movember interagieren oder von ihm betroffen sind, insbesondere von Menschen, die dem möglichen Risiko von Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung ausgesetzt sind. Schutz bezieht sich auf jede Verantwortung oder Maßnahme, die ergriffen wird, um eine Person vor Schaden zu bewahren.
Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, Menschen zu schützen, die mit Movember interagieren oder von Movember betroffen sind. 
Dies schließt Schäden ein, die entstehen durch:
  • das Verhalten von Movember-Mitarbeitern oder externen Mitarbeitern, die mit Movember assoziiert sind.
  • die Konzeption und Umsetzung von Movember-Programmen oder -Aktivitäten.
In dieser Richtlinie sind die von Movember eingegangenen Verpflichtungen dargelegt, und sie informiert die eigenen und externen Mitarbeiter über ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Schutz.
Die Richtlinie konzentriert sich in erster Linie auf den Schutz schutzbedürftiger Erwachsener, da wir im Laufe unserer Arbeit mit dieser Gruppe regelmäßig in Kontakt kommen.  Es gibt in der Richtlinie einige Hinweise zum Schutz von Kindern, und zwecks Klarheit gelten die Grundsätze in Abschnitt V. auch für unseren Kontakt mit Kindern.


2. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Movember-Mitarbeiter, Auftragnehmer, Ehrenamtlichen, Mitglieder des Vorstands und des Vorstandsausschusses.


3. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

MOVEMBER-VORSTSND
  • Gewährleistet, dass Movember eine geeignete Schutzrichtlinie umsetzt.
  • Bestimmt ein grundlegendes Engagement zur Unterstützung der Kultur des Schutzes bei der wechselseitigen Beziehung mit Mitarbeitern oder externen Parteien.
  • Bietet eine Ebene, an die Beschwerden über den CEO in Bezug auf Schutzmaßnahmen weitergeleitet werden können.
GLOBALER GESCHÄFTSFÜHRER (CEO) VON MOVEMBER
  • Trägt die Verantwortung für die Richtlinie und genehmigt sie.
  • Gewährleistet, dass die Kultur von Movember den Schutz von Menschen fördert.
OBERSTE GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MOVEMBER
  • Bietet Mitarbeitern in Schlüsselpositionen in Bezug auf den Schutz angemessene Unterstützung und Anleitung.
  • Bietet den Länderdirektoren Unterstützung, wenn Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz an die nächsthöhere Ebene weitergeleitet werden müssen oder wenn Unterstützung benötigt wird.
  • Jährliche Überarbeitung und Aktualisierung dieser Richtlinie entsprechend den gesetzgeberischen und organisatorischen Entwicklungen.
  • Förderung bewährter Praktiken, indem sie ein ausgezeichnetes Vorbild sind; Beitrag zu Diskussionen über den Schutz und positive Einbeziehung von Menschen in die Entwicklung sicherer Praktiken.
MOVEMBER-LÄNDERDIREKTOREN UND GLOBALE MANAGER UND DIREKTOREN
  • Stellen sicher, dass alle Mitarbeiter Zugang zu dieser Richtlinie haben, mir ihr vertraut sind und ihre Verantwortlichkeiten kennen.
  • Stellen sicher, dass alle Mitarbeiter, Ehrenamtlichen und Betreuer Zugang zu Informationen darüber haben, wie sie Bedenken oder Fälle des Verdachts auf Missbrauchs melden können, auch diejenigen, die möglicherweise selbst ein gefährdeter Erwachsener sind.
  • Stellen sicher, dass alle Mitarbeiter auf einem Niveau entsprechend ihrer Rolle bei Movember über Fragen und Aspekte des Schutzes geschult werden.
  • Umgehende Nachverfolgung von Berichten über Bedenken hinsichtlich des Schutzes gemäß dem ordnungsgemäßen Verfahren.
  • Förderung bewährter Praktiken, indem sie ein ausgezeichnetes Vorbild sind; Beitrag zu Diskussionen über den Schutz und positive Einbeziehung von Menschen in die Entwicklung sicherer Praktiken. 
ALLE MITARBEITER
  • Sind jederzeit zur Einhaltung dieser Richtlinie und des Movember-Verhaltenskodexes verpflichtet.
  • Behandeln alle Menschen, auch schutzbedürftige Erwachsene und Kinder, mit Respekt.
  • Melden jeden Vorfall (siehe Abschnitt 6), wenn vernünftigerweise der Verdacht besteht, dass die Sicherheit oder das Wohlergehen einer Person gefährdet ist
  • Sind dafür verantwortlich, die Kenntnis dieser Richtlinie in ihren Bereichen, Abteilungen oder Teams zu fördern.
 

4. Begriffe & Definitionen

In diesem Dokument verwendete Schlüsselbegriffe und -formulierungen:
Richtlinie - Eine Erklärung, in der die Leitprinzipien dargelegt sind.
Verfahren - Eine Erklärung, in der die Art und Weise der Umsetzung und die Verantwortlichen für die Umsetzung dargelegt sind.
Schutzbedürftige Erwachsene – Dies ist definiert als:
  • jede Person im Alter von 18 Jahren und darüber, und
  • die aufgrund von psychischen Gesundheitsproblemen, Lernschwierigkeiten oder körperlichen Behinderungen, sensorischen Beeinträchtigungen oder aufgrund von Alter oder Krankheit mögliche Unterstützung durch einen kommunalen Betreuungsdienst benötigt oder / und
  • Personen, von denen wir aufgrund der verfügbaren Informationen vermuten, dass sie einem Selbstmordrisiko ausgesetzt sind; und / oder
  • Personen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder sich vor erheblichen Schäden oder schwerwiegender Ausbeutung zu schützen.
Kind – Eine Person unter 18 Jahren.
Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung - Alle Formen von körperlichem oder geistigem Missbrauch, Ausbeutung, Nötigung oder Misshandlung.
Dies kann beispielsweise Folgendes umfassen:
  • Sexuelle Belästigung, Mobbing oder Missbrauch;
  • Sexuelle Straftaten und schwere sexuelle Straftaten;
  • Drohungen von Gewalt oder tatsächliche Gewalt, verbaler, emotionaler oder sozialer Missbrauch;
  • Finanzieller Missbrauch;
  • Kultureller Missbrauch oder Identitätsmissbrauch, wie rassistische, sexuelle oder geschlechtsspezifische Diskriminierung oder Hassverbrechen;
  • Nötigung und Ausbeutung.  Machtmissbrauch.
Vernünftige Gründe zur Annahme: eine Situation, in der eine Person über Informationen verfügt, die sie zu der Annahme bringen, dass Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung stattgefunden haben, stattfinden oder stattfinden könnten. Vernünftige Gründe erfordern eine geringe Beweislast, basierend darauf, wie die vernünftige Person die Situation einschätzen würde. Ob ihre Gründe für den Verdacht hinreichend sind, könnte folgende Fragestellungen beinhalten:
  • Könnten Sie einer anderen Person erklären, warum Sie einen Verdacht haben? Dies hilft sicherzustellen, dass Ihr Verdacht auf Informationen beruht, auch wenn Sie keine Beweise haben.
  • Würde eine andere objektive Person mit den gleichen Informationen zum gleichen Ergebnis kommen? Dies trägt dazu bei, sicherzustellen, dass Ihr Verdacht objektiv ist und dem Standard der vernünftigen Annahme entspricht.

Diese Richtlinie gilt nicht für:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Dies wird im Rahmen der Movember-Richtlinie über Verhaltensweisen am Arbeitsplatz behandelt.


5. GRUNDSÄTZE FÜR DEN UMGANG MIT RISIKEN IN BEZUG AUF DEN SCHUTZ

  1. Movember verpflichtet sich zur Förderung und zum Schutz des Wohlergehens und der Menschenrechte von Menschen, die mit Movember interagieren oder von unserer Arbeit betroffen sind, insbesondere von Menschen, die dem möglichen Risiko von Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung ausgesetzt sind;
  2. Movember wird sich nach Kräften bemühen, Kinder und schutzbedürftige Erwachsene zu schützen, indem wir sie wertschätzen, ihnen zuhören und sie respektieren;
  3. Beachten Sie das ALEC-Prinzip (Fragen, Zuhören, zum Handeln ermutigen, Einchecken).
  4. Wir dulden keinen Missbrauch, keine Vernachlässigung oder Ausbeutung.  Wir dulden nicht, dass Mitarbeiter oder Partner einen mobbenden oder aggressiven Ton annehmen, wenn sie mit unserer Gemeinde oder den Männern und Frauen, denen wir dienen, in Beziehung treten.
  5. Wir verpflichten uns, eine angemessene Erlaubnis für Bilder von Eingeborenen und Ureinwohnern einzuholen und die kulturellen Sensibilitäten in Bezug auf die Art und Weise, wie diese Bilder veröffentlicht werden, zu respektieren.
  6. Diese Richtlinie setzt nicht die Notwendigkeit außer Kraft, für Forschungsprojekte, an denen gefährdete Kinder und Erwachsene beteiligt sind, ethische Genehmigungen (gemäß den jeweiligen Vorschriften der lokalen Rechtsordnungen) einzuholen.
  7. Bei der Bewertung von Programmen, an denen gefährdete Kinder oder Erwachsene beteiligt sind, müssen die Ethikrichtlinien in den lokalen Rechtsordnungen berücksichtigt werden.
  8. Wir setzen uns für einen fairen Umgang mit Spendern ein.  Movember befolgt die einschlägigen Verfahrensregeln, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden für das Sammeln von Spenden in den einzelnen Märkten erlassen wurden.
  9. Bedenken oder Fälle des Verdachts auf Missbrauch oder Vernachlässigung werden stets ernst genommen und untersucht;
  10. Movember wird Mitarbeiter, Freiwillige oder andere Vertreter nicht wissentlich für Rollen einstellen, bei denen sie ein bekanntes Risiko für die Sicherheit oder das Wohlergehen schutzbedürftiger Erwachsener und Kinder darstellen;
  11. Die psychische und körperliche Gesundheit unserer Gemeinschaft und der Menschen, denen wir dienen, ist für uns von entscheidender Bedeutung.   Wir werden dafür Sorge tragen, dass:
    • die operativen Mitarbeiter darin geschult werden, Anrufe und E-Mails von schutzbedürftigen Erwachsenen entgegenzunehmen;
    • Kein Mitglied der Gemeinschaft aufgefordert wird, seine persönliche Geschichte preiszugeben, wenn wir glauben, dass dies bei der betreffenden Person zu weiterem psychologischem Schaden führen würde;
    • Wir werden das Verhalten bekannter schutzbedürftiger Erwachsener beobachten, die Movember-Büros besuchen oder an Movember-Veranstaltungen beteiligt sind, und sie gegebenenfalls an unterstützende Dienste verweisen.
  12. Mitarbeiter und langfristige Auftragnehmer werden polizeilichen Kontrollen unterzogen und müssen zu Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses Referenzen nennen.
  13. Mitarbeiter, die Spendensammel- oder Programmaktivitäten direkt und persönlich mit Kindern oder gefährdeten Erwachsenen durchführen, unterliegen zusätzlichen Überprüfungen für die Arbeit mit Kindern (je nach den lokalen Vorschriften auf den entsprechenden Märkten).
    • Australien (Victoria) - Überprüfung für die Arbeit mit Kindern
    • Kanada – Überprüfung für den Sektor der Schutzbedürftigen (Vulnerable Sector Check, PVSC)
    • Irland – Garda-Sicherheitsüberprüfung
    • Neuseeland – Sicherheitsüberprüfung (Children’s Worker Safety Check)
    • GB – Disclosure and Barring Service Check (DBS)
    • USA - Zusätzliche Überprüfungen für die Arbeit mit Kindern nicht erforderlich
  14. Das Versäumnis, einer zuständigen Person den Verdacht auf Missbrauch in Bezug auf eine andere Person zu melden, stellt einen Verstoß gegen die Movember-Richtlinie dar und kann zu Disziplinarmaßnahmen führen. Zwecks Klarheit, besteht keine Meldepflicht für Personen, denen Vorfälle selbst widerfahren sind.
 

6. UMGANG MIT VORFÄLLEN

Belästigung, Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung sind schwerwiegende Verfehlungen und Movember behält sich das Recht vor:
  1. Disziplinarmaßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die seiner Ansicht nach dafür verantwortlich sind, einschließlich Entlassung;
  2. zivilrechtliche Schritte einzuleiten; und / oder
  3. den Strafverfolgungsbehörden den Fall zu melden.
MELDEN VERDÄCHTIGER VORFÄLLE
Alle Mitarbeiter, Ehrenamtliche und Dritte müssen jeglichen Verdacht, dass sich ein Vorfall ereignet haben könnte, sich ereignet oder ereignen könnte, so bald wie möglich melden.
Dies können sie durch direkte Meldung an:
  • ihre(n) Vorgesetzte(n);
  • jedes Mitglied der Personalabteilung und / oder
  • jedes Mitglied der obersten Geschäftsführung, einschließlich des CEO.
Wenn eine Person der Ansicht ist, dass eine andere Person in Gefahr ist, unmittelbar verletzt zu werden oder Opfer einer Straftat zu werden, muss sie die Notdienste unter der entsprechenden lokalen Telefonnummer anrufen.

EXTERNE MELDUNG
Movember wird:
  1. den Verdacht auf eine Straftat der Polizei oder der zuständigen Strafjustizbehörde melden;
  2. alle entsprechenden Schutzprobleme der zuständigen örtlichen Behörde melden;
  3. der örtlichen Aufsichtsbehörde alle Angelegenheiten melden, die in deren Ressort fallen.

7. Beschwerden, an denen mehrere Agenturen beteiligt sind

In einigen Fällen kommen Agenturen als Drittparteien mit schutzbedürftigen Erwachsenen oder Kindern in Kontakt. Beispielsweise können PR- und Medienagenturen beauftragt werden, persönliche Geschichten aus unserer Gemeinschaft zu teilen. 
Alle Partner und Auftragnehmer von Movember müssen:
  1. die Bestimmungen dieser Richtlinie in ihren Beziehungen mit Movember und mit unserer Gemeinschaft umsetzen;
  2. jeglichen Verdacht, dass sich ein Vorfall ereignet haben könnte, sich derzeit ereignet oder ereignen könnte, melden.
  3. Es liegt in der Verantwortung des Movember-Mitarbeiters, der den Dritten beauftragt, diesen angemessen über diese Richtlinie zu unterrichten.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Bei der Berücksichtigung oder Aufzeichnung aller personenbezogenen Daten wird die Privatsphäre der betreffenden Beteiligten gewahrt, es sei denn es besteht ein Risiko der Verletzung der Sicherheit einer Person. Movember verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten. Es gilt die Movember-Datenschutzrichtlinie.